DB/Bombardier: Verhandlung auf Februar vertagt
Am Mittwoch (14.05.2014) fand der erste Termin beim Landgericht Berlin statt. Nach Anhörung der Parteien wurde der Streit vertagt, ein neuer Termin wird nicht vor Anfang Februar 2015 stattfinden. Richter Lothar Jünemann möchte den Parteien so die Möglichkeit geben, sich zu einigen.
Die Deutsche Bahn fühlt sich bezüglich der Radsatzwellen arglistig getäuscht, so deren Anwalt Detlef Schmidt von der Kanzlei Gleiss Lutz. Sie hätten nicht die Standfestigkeit gehabt, die zugesagt worden sei. Laut Anwalt von Bombardier, Jörg Risse von der Kanzlei Baker und McKenzie, seien bei 8000 Radsatzwellen vier Risse aufgetaucht, deren Ursache die Gleislage und die mangelnde Wartung sei. Bombardier habe bei der Herstellung vielleicht einen Fehler gemacht – die DB aber nicht arglistig getäuscht, so Risse. Ein weiterer Streitpunkt ist die Bremse. Diese erfülle nicht die Anforderungen, den Zug innerhalb von 405 m aus 100 km/h zum Stehen zu bringen. Nach Ansicht der DB muss dies bei allen Bedingungen eingehalten werden, laut Bombardier nur bei trockener Witterung. Die Deutsche Bahn will von Bombardier Schadenersatz in Höhe von 350 Mio. EUR. (cm)