DB Netz AG: Ril 820.2050 „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“ aktualisiert
Die DB Netz AG hat zum 15.09.2017 die Richtlinie 820.2050 „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“ aktualisiert.
Die neue Fassung der Richtlinie überführt den Inhalt der EBA-Verfügung vom 30.01.2017 zum Umgang mit betriebsbedingten Erschütterungen und sekundärem Luftschall in der Planfeststellung in das Regelwerk der DB AG. In der EBA-Verfügung wird u. a. eine „Schwelle des Eigentums- und Gesundheitsschutzes“ konkretisiert, ab der entsprechende Schutzmaßnahmen zusätzlich untersucht werden müssen. Die Richtlinie 820.2050 ist beim Neubau und bei Änderung von Eisenbahninfrastruktur bei der DB anzuwenden. Ziel der Richtlinie ist, eine einheitliche und rechtskonforme Vorgehensweise bei der Erstellung von Erschütterungsprognosen im Rahmen von Zulassungsverfahren zu gewährleisten. Die Richtlinie kann digital über die DB Kommunikationstechnik GmbH bezogen werden, Email: <link mail>dzd-bestellservice@deutschebahn.com. (cm)