Recht

DB Autozug Sylt: Niederlage vor Gericht – Kommt Wettbewerb im Sylt-Shuttle?

Der Sylt-Shutle ist für die DB AG höchst lukrativ; Foto: C. Müller

Die Deutsche Bahn muss für ihren Sylt-Shuttle Nutzungsbedingungen ausgeben.

Artikel Redaktion Eurailpress
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