Recht

Ceneri-Basistunnel: Einsprüche haben aufschiebende Wirkung

Die beiden Einsprüche gegen die Vergaben der zwei Bahntechnik-Lose durch die AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel haben aufschiebende Wirkung.

Dies hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht am 29.10.2013 in einem <link file:1855 download>Zwischenentscheid auf Antrag der Beschwerdeführer gutgeheißen, wie das Gericht am 31.10.2013 mitteilte. Über die Anträge der Parteien auf Akteneinsicht werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die Einsprüche erfolgten gegen die Vergabe der Lose „Fahrbahn + Logistik“ sowie „Bahntechnik + Gesamtkoordination“ (Rail Business vom 09.09.2013). Die AlpTransit Gotthard AG weist darauf hin, dass sie nur dann den Eröffnungstermin 2019 garantieren könne, wenn die Aufträge bis Jahresende rechtskräftig erteilt werden könnten. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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