Recht

Ceneri-Basistunnel: Bundesgericht bestätigt Vergabe der AlpTransit Gotthard AG

Die Vergabe von zwei wichtigen Baulosen für den Cenerie-Basistunnel durch die AlpTransit Gotthard AG vom 12.08.2013 war rechtens.

Dies hat jetzt das Bundesgericht bestätigt und die Beschwerden von zwei unterlegenden Beteiligten abgewiesen. Die AlpTransit Gotthard hatte das Los „Fahrbahn + Logistik“ dem Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung von Mancini&Marti AG, Bellinzona, für rund 96 Mio. CHF sowie das Los „Bahntechnik und Gesamtkoordination“ dem Konsortium CPC unter der Federführung der Cablex AG, Bern, zum Preis von rund 129 Mio. CHF vergeben. Dagegen wurden im September 2013 Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, die zunächst Erfolg hatten, nun aber von der höchsten Instanz abgewiesen wurden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress