Campus-Bahn Heidelberg: Regierungspräsidium ficht VGH-Urteil nicht an
Das Regierungspräsidium von Karlsruhe (RP) wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) zur Straßenbahn im Neuenheim Feld (Rail Business vom 13.05.2016) nicht anfechten.
Der VGH ließ zwar keine Revision zu, aber das RP hätte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen können. Das RB sehen nach Prüfung der Unterlagen keine Chance, die Zulassung zur Revision zu erstreiten. Die Stadt will nun versuchen, den Bebauungsplan von 1960, der beim VGH-Urteil als Maß der Dinge bezeichnet wurde, zu ändern. Dieser sehen laut Gericht keine öffentlichen Verkehrsflächen in dem „Sondergebiet“ vor. (cm)