BVerwG: Naturschutz bei Elbvertiefung zu wenig berücksichtigt
Die habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und die Ausgleichsmaßnahmen sind bei der geplanten Elbvertiefung „teilweise nachbesserungsbedürftig”.
Dies ist die Quintessenz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 7 A 2.15) vom 09.02.2017. Damit seinen die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe „rechtswidrig und nicht vollziehbar”. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht aber abgewiesen. Die Planfeststellungsbeschlüsse leiden weder an beachtlichen Verfahrensmängeln noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern, so das Gericht. Mögliche Beeinträchtigungen der in erster Linie maßgeblichen biologischen Qualitätskomponenten seien nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlechterung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen. Seitens der Logistikbranche traf das Urteil auf Kritik, da sich die möglichen Arbeiten weiter verschieben werden. (cm)