BVerfG: Lang-Lkw mit Grundgesetz vereinbar
Die bis 2016 befristete Rechtsverordnung zur Erprobung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LkwÜberlStVAusnV) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den am 28.05.2014 bekannt gegebenen Beschlüssen 2 BvF 1/12 und 2 BvF 3/12 vom 01.04.2014 entschieden.
Am 19.12.2011 erließ das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - ohne Beteiligung des Bundesrates - die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge. Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben die Verordnung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung gestellt. Der Senat sieht die zulässigen Normenkontrollanträge als unbegründet, da 1) die Vorschriften der Verordnung im Straßenverkehrsgesetz ausreichende Ermächtigungsgrundlagen finden, 2) die Verordnung nicht deshalb verfassungswidrig ist, weil sie ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, 3) nicht gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verstößt und 4) nicht gegen den Parlamentsvorbehalt verstößt. (wkz/cm) Weitere Infos...