Bundesverwaltungsgericht: Verhandlungen über sieben Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel
Heute ist der erste, mündliche Verhandlungstag im Prozess um den Fehmarnbelt-Tunnel vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Wegen des erwarteten Andrangs finden die Verhandlungen in der Kongresshalle am Zoo Leipzig statt. Es werden insgesamt sieben Klagen verhandelt (Az: BVerwG 9 A 7.19 u.a.): Drei Klagen von Reedereien, je eine Klage der Stadt Fehmarn, des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, des Naturschutzbundes Deutschland sowie einer Privatperson. Beklagt wird das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein, die Vorhabenträger Femern A/S und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein sind Beigeladene. Die gemeinsame Klage der Gemeinden Großenbrode und Scharbeutz sowie der Stadt Bad Schwartau wurde im Wege eines vom Bundesverwaltungsgerichts angeregten Vergleichs bereits beigelegt. Weitere Verhandlungstermine sind der 23., 24., 29., 30.09.2020 sowie der 01. und ggf. 22.10.2020. (cm)