Recht

Bundesverwaltungsgericht: Teilerfolg für Kläger im Streit um Bahnlärm in Oldenburg

Mehrere Kläger in Oldenburg (Oldenburg) haben vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 21.11.2013 einen Teilerfolg erzielt. Die Richter entschieden, dass bei einem abschnittsweisen Ausbau der Bahnstrecke die Lärmschutzbelange der Anwohner in Folgeabschnitten so zu berücksichtigen sind, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind (Az 7 A 28.12).

Die in erster Linie erstrebte Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der angefochtenen Planfeststellungsbeschlüsse haben die Kläger dagegen nicht erreicht. Das Eisenbahn-Bundesamt durfte Alternativtrassen, die sich schon in den Planabschnitten von Varel bis Rastede völlig von der Bestandsstrecke lösen und im Ergebnis auch Oldenburg weiträumig umfahren, schon aufgrund einer Grobanalyse ablehnen. Die Bewertung einer Güterumfahrung der Stadt Oldenburg entlang der Autobahn A 29 spielte im Klageverfahren keine Rolle. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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