Bundesverwaltungsgericht Schweiz: Vorerst keine Fördermittel für Gateway Basel Nord
Das Schweizer Terminal-Großprojekt Gateway Basel Nord bekommt vorerst keine öffentlichen Fördermittel ausgezahlt.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden. Eigentlich sind für das Vorhaben 83 Mio. CHF freigegeben. Das Gericht gab aber einer Beschwerde der Swissterminal AG gegen den Finanzierungsentscheid des Bundes statt und wies den Entscheid zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Verkehr (BAV) zurück. Für insgesamt 130 Mio. CHF soll im Hafen Basel ein neues Umschlagterminal Schiene/Straße entstehen. In einem zweiten Schritt soll die Anlage dann zu einem trimodalen Terminal erweitert werden. Swissterminal, ein privates Familienunternehmen, befürchtet, durch das hoch subventionierte Gateway-Projekt aus dem Markt verdrängt zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht rügt in seinem Urteil, dass das BAV bei seiner Finanzierungsentscheidung der Swissterminal AG und weiteren Unternehmen, die davon direkt betroffen sind, im Verfahren die Parteirechte verweigerte. Sie hätten sich deshalb nicht zu den Investitionsbeiträgen des Bundes und dem Projekt selbst äußern können. Jetzt muss das BAV unter Beteiligung, u.a. von Swissterminal, die Sache neu bewerten. (kl/cm)