Bundesverwaltungsgericht Schweiz: SBB darf alle neuen Doppelstockzüge einsetzen
Die SBB dürfen alle von Bombardier gelieferten und den SBB abgenommenen neuen Doppelstockzüge (FV-Dosto) zu Testwecken und im Fahrgastverkehr einsetzen.
Am 06.03.2018 erließ das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) einen Zwischenbescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Verbandes Inclusion Handicap aufgehoben wurde (Az.: A-359/2018). Damit kann die FV-Dosto-Flotte gemäß der befristeten Betriebsbewilligung des BAV bis zum 30.11.2018 eingesetzt werden. Das Gericht folgte der Argumentation der SBB, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse am Einsatz des FV-Dosto besteht. Laut SBB hält das BVGer zudem fest, dass Menschen mit Behinderungen durch den Einsatz des neuen Rollmaterials kein Nachteil erwachse. Die neuen Züge stellten gegenüber dem alten Rollmaterial eine Verbesserung dar. In der Hauptsache hat das BVGer noch nicht entschieden, ob und inwiefern die FV-Dosto nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen sind. Die SBB wollen nun mindesten 25 Züge einsetzen und die Züge im Alltagsbetrieb hinsichtlich ihrer Funktionstauglichkeit und Zuverlässigkeit im Rahmen der Betriebseinführung ertüchtigen. Die Zwischenverfügung kann beim Bundesgericht angefochten werden. (cm)