Recht

Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Strecke Niesky – Knappenrode darf ausgebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat gestern (08.09.2016) 11 Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Bahnhof Niesky bis Bahnhof Knappenrode im Wesentlichen abgewiesen (Az.: BVerwG 3 A 5.15).

Die Kläger sind Eigentümer von trassennahen Wohnhäusern entlang des planfestgestellten Teilstücks. Sie befürchten, schon in der Bauphase, erst recht aber in der Betriebsphase nicht genügend vor Lärm, Erschütterungen und anderen Immissionen geschützt zu sein. Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nur für einen der Kläger gefolgt. Dessen Grundstück liegt sehr nah an der Trasse und wäre durch deren Betrieb künftig besonders stark und im Ergebnis unzumutbar belastet. Dieses Grundstück muss die Deutsche Bahn gegen Zahlung einer Entschädigung übernehmen. Die übrigen Klagen hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Zu einer Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um weitere Schutzvorkehrungen bestand keine Veranlassung mehr, nachdem er durch mehrere Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse und auf Anregung des Gerichts abgegebene Protokollerklärungen der Beklagten nachgebessert worden ist, so das Gericht. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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