Recht

Bundesverwaltungsgericht: Eilantrag gegen den Weiterbau des Fehmarnbelt-Tunnels abgelehnt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern (27.01.2022) den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau des Tunnels unter dem Fehmarnbelt abgelehnt (Az. BVerwG 9 VR 1.22).

Die gegen den Planfeststellungsbeschluss erhobenen Klagen hatte das Gericht mit Urteilen vom 03.11.2020 bereits abgewiesen. Es hat dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichtsverfahrens entdeckt wurden, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden müsse. Mit Planänderungsbeschluss vom 01.09.2021 hat das Verkehrsministerium in Kiel für diese Riffe eine Befreiung von dem naturschutzrechtlichen Beschädigungs- und Zerstörungsverbot erteilt, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begannen Ende August 2021 bzw. – im Bereich der Riffflächen – Anfang September 2021. Eine Umweltvereinigung hatte am 13.01.2022 den Antrag auf aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage eingereicht. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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