Bundesverfassungsgericht Urteil: Regierung muss Bundestag Auskunft zur DB geben
Mit seinem am Dienstag (07.11.2017) verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht bei der Beantwortung von Anfragen zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht nicht genügt und hierdurch Rechte des Deutschen Bundestages verletzt hat.
Geklagt hatten die Grünen u. a. deshalb, weil 2010 die damalige Bundesregierung Fragen nach „Stuttgart 21“ und Zugverspätungen bei der DB nicht oder nur unvollständig beantwortete. Sie hatte dies mit Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf Unternehmensinterna begründet. Das ließen die Karlsruher Richter nicht gelten: „Die Tätigkeiten von mehrheitlich oder vollständig in der Hand des Bundes befindlichen Unternehmen in Privatrechtsform unterfallen dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung“. Solange der Bund als Alleineigentümer der DB deren Geschäftspolitik beeinflusse, könne er nicht von jedweder Verantwortung für die Unternehmensführung freigestellt werden. (as)