Recht

Bundesverfassungsgericht: Streit um Trassen- und Stationspreise geht vor das EuGH

Der seit Jahren schwelende Streit um die Höhe von Trassen- und Stationspreisen beim Regionalverkehr wird wohl erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären.

Am 26.11.2015 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klagen der DB Netz und der DB Station&Service stattgegeben (Az.: 1 BvR 137/13, 1 BvR 3509/13, 1 BvR 1320/14). In der Begründung hieß es, die Vorinstanz, der Bundesgerichtshof (BGH), habe in den Verfahren das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt. Die Verfahren werden an den BGH zurückverwiesen. Der BGH hatte am 11.12.2012 ein Verfahren mit DB Netz, am 12.11.2013 fünf Verfahren und am 08.04.2014 drei jeweils mit der DB Station&Service verhandelt und in allen Fällen die Beschwerden gegen die Nichtzulassung zurückgewiesen. In den Vorinstanzen ging es jeweils darum, ob die erhobenen Preise einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen oder ob das Recht der Europäischen Union dem entgegensteht. Die DB lehnt eine zivilrechtliche Prüfung von Trassen- und Stationsgebühren mit Hinweis auf das EU-Recht ab. Für das Verfassungsgericht lag es nahe, dass diese Frage im Rahmen eines Revisionsverfahrens an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen gewesen wäre. Die Obergerichte hatten jeweils entschieden, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht zur Zahlung der geforderten Entgelte verpflichtet seien. Laut DB AG liege die Rechtssache nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin aus diesem Herbst inzwischen schon beim EuGH. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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