Bundesrechnungshof: Fahrgeldausfälle der Deutschen Bahn rechtswidrig erstattet
Der Bundesrechnungshof hat das Bundearbeitsministerium (BMAS) aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben für die Erstattungen von Fahrgeldausfällen umzusetzen.
Die Deutsche Bahn erhält Erstattungen dafür, dass sie schwerbehinderte Menschen unentgeltlich befördert. Das BMAS hat jahrzehntelang zugelassen, dass das Bundesverwaltungsamt (BVA) der DB hierdurch verursachte Fahrgeldausfälle rechtswidrig erstattet. Laut Rechnungshof fordere das BAV diese Vorauszahlungen nicht zurück, obwohl die DB die für die Erstattung erforderlichen Nachweise über Jahrzehnte nicht fristgerecht vorlegt. (cm)