Bundesrechnungshof: DB soll Einzelabrechnungen für BEV-Personale vorlegen
Durch eine Pauschalvereinbarung ist die Deutsche Bahn in den Genuss von insgesamt 278 Mio. EUR für den Ausgleich von Personalkosten gekommen. Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt waren, musste sie entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht darlegen.
Laut dem Bundesrechnungshof hat damit das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) eine „unzulässige und zu hohe Pauschale“ zum Ausgleich von Personalkosten gezahlt. Nach dem Gesetz entstehen Ansprüche, wenn die DB übernommenes oder zugewiesenes Personal aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen nicht mehr beschäftigen kann. Die DB muss dabei ihre Ansprüche im Einzelnen nachweisen. In der Vergangenheit war ihr das nicht gelungen. Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesfinanzministerium schlossen mit der DB daher eine Vereinbarung, um mögliche Ansprüche pauschal abzugelten. In Folge dessen wurden in „erheblichem“ Umfang Personenkreise, für die das Gesetz keine Ansprüche vorsieht, berücksichtigt, kritisiert der Bundesrechnungshof. Entgegen der Ansicht der beiden Ministerien halten die Prüfer es für praktikabel, Einzelabrechnung durchzuführen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt zudem eine Gesetzesänderung, die den Erstattungsanspruch nicht mehr vorsieht. (cm)