Bundesrat aktualisiert die Eisenbahnverordnung
Der Bundesrat hat am 18.11.2015 die Eisenbahnverordnung (EBV) aktualisiert.
Schwerpunkt bildet die Einteilung der Fahrzeuge in interoperable und nicht-interoperable Fahrzeuge mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen. Grundlage dafür ist die Umsetzung der Bahnreform 2.2, in deren Rahmen die Schweiz wichtige Elemente der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU übernommen hat. Weiter sind gewisse Anpassungen unter anderem bei der Tunnelsicherheit und den elektrischen Anlagen vorgesehen. Die Änderungen treten gestaffelt zum 01.01.2016 und zum 01.07.2016 in Kraft. (cm)