Bundeskartellamt: Die Deutsche Bahn behindert Mobilitätsplattformen – Verfahren eingeleitet
Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG eingeleitet.
Das Verfahren betrifft den Vertrieb von Fahrkarten der DB über Mobilitätsplattformen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach uns vorliegenden Informationen erhalten Mobilitätsplattformen bislang beispielsweise keine Echtzeitdaten über Züge. Auch soll die DB umfangreiche Vorgaben in Bezug auf Online-Marketing und Rabattgewährung machen“. Nun prüft die Behörde, ob der Konzern die Auffindbarkeit und Attraktivität von Mobilitätsplattformen für Verbraucher „zu Unrecht einschränkt“. Konkret geht es dabei auch um die Frage, ob die DB Mobilitätsplattformen in Bezug auf Werbung in App Stores, auf Suchmaschinen und in sozialen Netzwerken Beschränkungen auferlegt. Weiter soll die DB Plattformen Rabatte auf DB-Fahrscheine untersagen. Außerdem soll geklärt werden, inwieweit Mobilitätsplattformen Zugang zu aktuellen Abfahrts- und Verspätungsdaten erhalten müssen, um neue Mobilitätskonzepte wie durchgängige, intermodale Reiseketten anbieten zu können. (cm)