Recht

Bundesgerichtshof: EVU für Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen zuständig

Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist aufgrund eines Personenbeförderungsvertrags verpflichtet, die Beförderung so durchzuführen, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet.

Artikel Redaktion Eurailpress
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