Recht

Budapest/Straßenbahnvergabe: Schiedsgericht gibt dem Einspruch von Skoda Recht

Noch kann die Vergabe des Auftrages über 37 Niederflurstraßenbahnen mit der Option auf 87 weitere Fahrzeuge durch das Budapester Verkehrszentrum (BKK) nicht erfolgen.

Das Schiedsgericht für öffentliche Beschaffung hat dem Einspruch von Skoda Recht gegeben (Rail Business vom 12.09.2013) und BKK mit der geringst möglichen Strafe belegt (1 Mio. HUF/ca. 3300 EUR). Die BKK hat die spanische CAF als Sieger auserkoren, Siemens und Stadler waren in der Endrunde weitere Teilnehmer. BKK will aus Zeitgründen weder gegen das Urteil Revision einlegen noch die Ausschreibung annullieren. Skoda wird nun aufgefordert, die kritisierten Punkte zu klären: die zu niedrige Durchgangshöhe im Gelenkbereich, die Details zur Beratungstätigkeit von Alstom (mangels entsprechender eigener Referenzen von Skoda), den Transparenzregeln entsprechende Auskünfte zur Besitzerstruktur und Informationen zur Ermittlung gewisser, für zu niedrig befundene Preise (im Interesse der Vergleichbarkeit). Skoda verweist u.a. darauf hin, dass die Besitzerstruktur offengelegt worden sei und es in anderen Verfahren kein Grund zur Kritik gab. Zudem sei der Einbezug von Alstom rechtskonform. Kann Skoda alle Kritikpunkt der BKK entkräften, würden sie das Verfahren gewinnen. (in/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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