Recht

Berliner S-Bahn-Auschreibung: Bieterzusammenschluss von DB, Siemens und Stadler unzulässig?

Berliner S-Bahn am Alexanderplatz; Quelle: Deutsche Bahn AG

Laut einem juristischen Gutachten, das Mofair als Interessenverband der DB-Wettbewerber in Auftrag gegeben hat, ist ein Zusammenschluss von DB, Siemens und Stadler im Vergabeverfahren für neue Züge der Berliner S-Bahn nicht zulässig.

Eine Teilnahme der Bietergemeinschaft und erst recht des Gemeinschaftsunternehmens wäre „Ausdruck einer unzulässigen wettbewerbsverfälschenden Vereinbarung“, zitiert der Tagesspiegel aus dem Gutachten. Daher werde der Ausschluss des „absolut marktbeherrschenden“ Trios aus dem Verfahren gefordert. Im Juni 2021 wurde bekannt, dass die drei Bewerber ein gemeinsames Unternehmen gegründet haben, um ihre Position bei der milliardenschweren Ausschreibung Berlins zu verbessern (Rail Business vom 10.06.2021). Die Teilnahmefrist für Bieter endete am 02.11.2021. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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