Berliner Mobilitätsgesetz: Gericht erlaubt BVG Falschparker umzusetzen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf ÖPNV-Flächen umsetzen und dafür Gebühren fordern.
Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Gebührenbescheid gegen einen Pkw-Eigner bestätigt. Ein BVG-Mitarbeiter hatte dessen Auto, das zu nah an einer Haltestelle parkte, umsetzen lassen. Das Gericht befasste sich erstmals mit der im Berliner Mobilitätsgesetz (MobG Bln) geschaffenen Befugnis, wonach die BVG Umsetzungen von verkehrswidrig geparkten Kfz veranlassen darf. Dies stehe mit höherrangigem Recht in Einklang und sei auch sonst nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht. Die BVG nehme als Anstalt des öffentlichen Rechts im Rahmen der Gefahrenabwehr Ordnungsaufgaben wahr. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. (as)