Berliner Kammergericht: Einzelheiten erst nach schriftlicher Urteilsbegündung
Der Vergabesenat des Berliner Kammergerichts hat die Beschwerde von Alstom im Vergabeverfahren um die Beschaffung neuer U-Bahnzüge abgewiesen.
In der „mehrstündigen“ mündlichen Verhandlung sei die Sach- und Rechtslage mit den Parteien in einer Verhandlung nochmals ausführlich erörtert worden, so das Gericht. „Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Entscheidungsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen“, teilte das Gericht weiter mit. Die Vergabekammer des Landes Berlin hatte den Nachprüfungsantrag von Alstom am 30.07.2019 zurückgewiesen (Az: VK B1 09/19). Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Kammergerichts sieht das Gesetz nicht vor (Az: verg 7/19). (cm)