Recht

Berlin: Gerichtsentscheidung zum S-Bahn-Volksbegehren erst im Mai

Der Verfassungsgerichtshof von Berlin hat bei dem gestrigen Termin in der Sache Senatsverwaltung versus Berliner S-Bahn-Tisch bekannt gegeben, das Urteil am 13.05.2013 zu verkünden.

 

Die Bürgerinitiative „Berliner S-Bahn-Tisch“ will per Volksbegehren erreichen, dass der S-Bahnbetrieb nicht ausgeschrieben wird und hat dafür im Dezember 2011 mehr als 28.000 gültige Unterschriften eingereicht. Der Berliner Senat hat das Volksbegehren aber für unzulässig erklärt und dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Diese rechtliche Möglichkeit existiert in Berlin noch nicht lange. Daher machte das Gericht deutlich, dass dies das erste Verfahren dieser Art ist. Der Senat argumentiert, das Volksbegehren greife unzulässig in den laufenden Verkehrsvertrag ein und ginge zudem zu Lasten Dritter – hier dem Land Brandenburg. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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