Recht

Berlin: 5 Mio. EUR für Nichtinbetriebnahme des Flughafenbahnhofs

Für die nicht mögliche Inbetriebnahme des Flughafenbahnhofs BER haben sich die Berliner Flughafengesellschaft und die Deutsche Bahn Medienberichten zufolge auf einen Vergleich von rund 5 Mio. EUR geeinigt.

Auch die Fluggesellschaft Air Berlin oder der Busbetreiber Haru Reisen hatten in der Vergangenheit Schadenersatz gefordert. Die DB Netz und DB Station & Service machen Einnahmeausfälle durch weggefallene Trassenentgelte sowie Instandhaltungskosten zwischen 2012 und der geplanten BER-Eröffnung geltend. Über diesen besteht nach wie vor keine Klarheit, selbst 2017 halten Insider nicht für sicher. Das Problem ist die Entrauchungsanlage im Treppenhaus zwischen Flughafenterminal und Bahnhof, für die der Flughafen dem Planfestellungsverfahren nach die Verantwortung trägt. Im Worst-Case-Szenario muss gewährleistet werden, dass die Entrauchung auch funktioniert, wenn fünf Züge gleichzeitig mit 100 km/h in den Bahnhof aus- oder einfahren. Am 29.04.2016 gab es dazu ein von Bundesverkehrsstaatssekretär Rainer Bomba (CDU) einberufenes Krisentreffen, an dem auch Vertreter der Deutsche Bahn und des Eisenbahnbundesamts teilnahmen. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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