Recht

Bayern: Klage gegen Stilllegungsbescheid der Wasserburger Altstadtbahn

Das Konsortium Wasserburger Altstadtbahn hat nun beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen den Stilllegungsbescheid des Landes Bayern die 4,4 km lange Strecke Wasserburg Bf – Wasserburg Stadt betreffend eingereicht (Rail Business vom 25.02.2016).

Das Konsortium bedauert den Schritt, weil er Kosten verursacht und Zeit benötigt, es rechnet sich aber gute Chancen aus. Die Stadt habe ihre gesetzliche Pflicht zur betriebsfähigen Vorhaltung der Gleisanlagen nicht anerkannt und der bescheid des Landes enthalte keine sachliche Begründung. Dem Konsortium gehören die BayernBahn, die Firma Innrail , die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) und der Fahrgastverband Pro Bahn an. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress