Recht

Baden-Württemberg: BÜ-Umbauten werden bis zu 75 % gefördert

In Baden-Württemberg können künftig nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) auf 75 % der Kosten bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gefördert werden.

Dies sieht der Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett in Stuttgart gestern (07.02.2017) zugestimmt hat. Danach ist eine Erhöhung des Fördersatzes in Ausnahmefällen von 50 % auf bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Solche Ausnahmefälle sind Maßnahmen zur Anpassung von Bahnübergängen, die durch den Ausbau und die Elektrifizierung von Eisenbahnen entstehen, insbesondere bei Projekten zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen. Dies trage insbesondere zur Entlastung kleiner Kommunen bei, so das Landesverkehrsministerium. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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