Recht

Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer

Arbeitszeitvorschriften bei Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) gelten künftig auch für selbstständige Lokführer.

 Das steht in der 11. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Sie ist am Freitag (23.09.2016) auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Die Mantelverordnung mit
• Änderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
• Änderungen der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) und
• einer Änderung der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV)
verpflichtet Eisenbahnen, Regelungen über die Arbeitszeit der von ihnen eingesetzten Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben aufzustellen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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