Arbeitsgericht Berlin: GDL scheitert mit Klage gegen Tarifeinheitsgesetz
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheiterte heute, 21.09.2021, vor dem Arbeitsgericht Berlin im Hauptsacheverfahren mit ihrer Klage gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG).
Bei der mündlichen Verhandlung wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, AGV Move, zurück (Az. 30 Ca 5638/21). Seit Juni hat die GDL in 30 Verfahren bundesweit einstweilige Verfügungen gegen die Anwendung des TEG beantragt. Alle Anträge waren von den Gerichten abgelehnt worden. Mit ihrer Klage verlangt die GDL, der AGV Move solle auf Unternehmen der DB einwirken, von der GDL abgeschlossene Tarifverträge auf alle GDL-Mitglieder weiterhin anzuwenden. Im jüngsten Tarifabschluss haben DB und GDL vereinbart, dass das TEG angewendet und im Januar ein notarielles Verfahren zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse eingeleitet wird. (cm)