Recht

Altstadtbahn Wasserburg: Pro Bahn prüft rechtliche Schritte gegen Urteil

Das Verwaltungsgericht München hat am 09.01.2017 die Klage des Bieterkonsortiums aus Wasserburger Altstadtbahn und Fahrgastverband Pro Bahn gegen die Stilllegung der Strecke von Wasserburg Bf (Reitmehring) nach Wasserburg Stadt abgewiesen.

Seit 1987 ist die Stichstrecke außer Betrieb, nachdem Regen die Trasse unterspült hatte. Im Februar 2016 hatte der Freistaat Bayern die von der Stadt Wasserburg beantragte Stilllegung genehmigt. Pro Bahn kündigte heute (12.01.2017) an, man werde die Klageabweisung einer rechtlichen Bewertung unterziehen. Der Verband legt zudem Wert auf die Feststellung, dass Gegenstand des Urteils nicht die Stilllegung der Altstadtbahn-Strecke gewesen sei, „sondern ausschließlich das Recht auf Klagezulassung des Bieterkonsortiums“. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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