Zustimmung des Bundesrates: 3G im Nah- und Fernverkehr kommt
Einstimmig hat heute Vormittag, 19.11.2021, der Bundesrat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag am Tag zuvor verabschiedet hatte.
Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, was möglichst schnell erfolgen soll. Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15.12.2021 bestehen bleiben können. Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19.03.2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich. Der neu gefasste § 28b Infektionsschutzgesetz führt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein. Am 09.12.2021 wollen Bund, Parteien und die Länder das neue Gesetz evaluieren. (cm)