Politik

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission fordert von Bulgarien Umsetzung der Richtlinien

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Bulgarien zu richten, weil das Land die EU-Richtlinie 2016/2370 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Diese Richtlinie gestattet es Eisenbahnunternehmen, alle Arten von Schienenverkehrsdiensten überall in der EU zu erbringen, und enthält strengere Vorschriften für Infrastrukturbetreiber. Im November 2021 hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben betreffend die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Infrastrukturbetreibers und die zusätzlichen Aufgaben der Regulierungsstelle an Bulgarien gerichtet. Das Land muss der Kommission nun binnen zwei Monaten die Maßnahmen mitteilen, die es zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie ergriffen hat. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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