Verkehrsprojekte: Neues Raumordnungsgesetz setzt Zeitfrist
Heute (28.09.2022) hat das Bundeskabinett die Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) verabschiedet.
Die Novelle wird auch die Realisierung größerer Verkehrsprojekte deutlich beschleunigen. Mit der Änderung wird die Dauer für die Erstellung des Gutachtens der Raumordnungsbehörde nun verbindlich auf maximal sieben Monate begrenzt. Legt die Raumordnungsbehörde nach einer Vollständigkeitsprüfung von maximal einem Monat ihre Stellungnahme nicht innerhalb von sechs Monaten vor, kann das Zulassungsverfahren gleichwohl eingeleitet werden. In der Vergangenheit konnte das Raumordnungsverfahren bei großen Projekten mehrere Jahre in Anspruch nehmen. (cm)