Verkehrspolitik: Klimapaket finanziert DB-Konzept „Starke Schiene“
Die Deutsche Bahn will die finanziellen Mittel aus dem Klimapaket der Bundesregierung vollständig in eine größere Leistungsfähigkeit investieren.
Mit insgesamt 20 Mrd. EUR im Zeitraum 2020 bis 2030 sei das Konzept „Starke Schiene“ finanziert, erklärten DB-Vorstandsvorsitzender Richard Lutz und Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla den Medien am 22.09.2019 in einer Telefonkonferenz. Es handele sich um das größte Investitions- und Wachstumsprogramm in der 180-jährigen Geschichte der Eisenbahn in Deutschland. Die dadurch möglich gewordene Kapazitäts- und Leistungssteigerung der Schiene vermeide Treibhausgasemissionen von 10 Mio. t CO2 jährlich, schätzt Lutz.
Das Eigenkapital der DB soll bis 2030 um jährlich 1 Mrd. EUR aufgestockt werden. Zusätzliches Geld steht aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungesetz bereit. Ab 2021 fördert der Bund Investitionen in die kommunale Schieneninfrastruktur mit 1 Mrd. EUR statt bisher mit 360 Mio. EUR, von 2025 soll die Summe auf 2 Mrd. EUR steigen. Weitere Mittel fließen der Schiene aus dem 40 Mrd. EUR zu, die der Bund zur Verfügung stellt, um die regionalen Auswirkungen des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau bis 2038 abzufedern.
„Der Rückwind bekommt Sturmstärke“, würdigte Pofalla das Bundesprogramm. Für den Güterverkehr bedeutet das, dass sich der Marktanteil der Schiene von 18 auf 25 Prozent erhöhen lasse. Schritte auf dem Weg dahin sind der Bau von 740 m langen Ausweichgleisen, auf denen Güterzüge die Überholung durch schnelle Reisezüge abwarten können. Außerdem werde es ein Förderprogramm für den Einzelwagenverkehr geben. Details und Dotierung dieses Programms konnte Pofalla noch nicht bekanntgeben. Die Einzelheiten müssten noch verhandelt werden. „Diese Förderung ist von zentraler Bedeutung für den Schienengüterverkehr“, hob er hervor.
30 für 300 km/h ausgelegte ICE-Züge sollen beschafft werden. Damit will die DB den Takt verdichten und die Verkehrsleistung im Fernverkehr bis 2030 verdoppeln. Die zusätzlichen Züge ermöglichten es auch, Fahrzeugreserven vorzuhalten – damit verbessere sich die Pünktlichkeit. Höhere Pünktlichkeit im ReisWeieverkehr kommt unmittelbar auch dem Güterverkehr zugute.
Lutz räumte ein, dass die zusätzlichen Bundesmittel für den Konzern wettbewerbsrelevant sind. Deswegen werde die Bundesregierung das Programm auch der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Der DB-Chef ist aber zuversichtlich, dass die Generaldirektion für Wettbewerb keine Einwände erhebt. Dies habe sie zumindest 2017 nicht getan, als der Bund das Eigenkapital der DB schon einmal um 2,4 Mrd. EUR aufstockte.
Pofalla sieht einen starken Hebel zur Leistungssteigerung der Schiene im Ausbau des Leit- und Sicherungssystems ERTMS/ETCS und die Digitalisierung des Eisenbahnverkehrs ganz allgemein. „Wir müssen schnell mit der digitalen Schiene starten“, hob er hervor. Der Startschuss sei finanziert; bis Jahresende würden Bund und Bahn drei Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnen.
Pofalla begrüßte auch die vorgesehenen Erleichterungen bei der Planung von Infrastrukturvorhaben. Raumordnung und Planfeststellung sollen zumindest bei bestimmten Projekten zusammengefasst werden, um Zeit zu sparen. Es zeichne sich ab, dass für den 1:1-Ersatz von Brücken kein Planfeststellungsverfahren, sondern nur eine Plangenehmigung erforderlich sein könnte. Geprüft wird offenbar auch, ob bestimmte Neubauvorhaben ähnlich wie bei dem Ersatz von Autobahnbrücken per Maßnahmegesetz verwirklicht werden können.
Weiter hob der Infrastukturvorstand die Bedeutung des Knotenausbaus hervor. Beim Elektrifizierungsprogramm gelte es keine Zeit zu verlieren.
Neben den von der Regierung beschlossenen Mitteln zum Klimaschutz erhält die Deutsche Bahn im Zeitraum 2020 bis 2029 insgesamt 52 Mrd. EUR an Bundesmitteln für Bereithaltung eines uneingeschränkt nutzbaren Schienennetzes. 24 Mrd. EUR trägt die DB aus eigenen Mitteln dazu bei. Dies regelt die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Die DB hat laut Pofalla erreicht, dass der Bund über den Betrag hinaus auch anfallende Baukostensteigerungen übernimmt. (ici)