Verkehrs-Verhandlungsgruppe will Eisenbahninfrastrukturfonds einführen und DB-Vorstand neu aufstellen
Die Verhandlerinnen und Verhandler von CDU, CDU und SPD haben sich in der Verkehrs-Arbeitsgruppe der Koalitionsverhandlungen wohl darauf geeinigt, dass ein Eisenbahninfrastrukturfonds als verbindliche Finanzierungszusage für einen Infraplan eingeführt werden soll.
Der Infraplan wird dabei als „gesetzliches Steuerungsinstrument“ bezeichnet, soll also wohl legislativ fixiert werden. Das geht aus dem Einigungspapier der Arbeitsgruppe 4 (Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen) hervor, das die AG am Montag (24.03.2025) fertigstellen musste und das Rail Business vorliegt. Dieses dürfte vor der finalen Formulierung des Koalitionsvertrags die Tendenzen im Verkehrsbereich aufzeigen. Punkte, die explizit noch auf anderen Verhandlungsebenen zu klären wären, gibt es im Verkehrsbereich (außer dem Thema Tempolimit) laut dem Papier keine.
Insgesamt sollen die Investitionen in das deutsche Schienennetz – in Haupt- und Nebenstrecken sowie Großknoten – gesteigert werden. Dafür sollen die Generalsanierungen, die fortlaufend überprüft und angepasst werden sollen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. So sollen die LuFV-Mittel wieder in Gänze für Investitionen abseits dieser Korridore zur Verfügung stehen. Bei der streckenseitigen Digitalisierung soll der Fokus auf Digitalen Stellwerken und flächendeckender ETCS-Ausrüstung liegen, auch die Fahrzeugausstattung habe man im Blick. Die Digitalisierung soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden, dem aus dem Infrastruktur-Sondervermögen 100 Mrd. EUR zufließen. Auch Elektrifizierungen, bei denen künftig auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis verzichtet werden soll, soll der KTF finanzieren. Für das Trassenpreissystem wird eine Reform angekündigt. Das Zielkonzept eines Deutschlandtaktes wird erwähnt.
Zur DB-Konzernpolitik heißt es, man wolle „mittelfristig eine grundlegende Bahnreform umsetzen“. Die DB InfraGo solle mit personellen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen vom DB-Konzern weiter entflochten werden – allerdings „innerhalb des integrierten Konzerns“. Sowohl für den DB-Konzern als auch für die DB InfraGo haben sich die Verhandler in AG 4 darauf geeinigt, dass eine Neuaufstellung von Aufsichtsrat und Vorstand mit dem Ziel von mehr Fachkompetenz und einer Verschlankung erfolgen solle. Geprüft werden soll der Fortbestand des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen DB-Konzern und DB InfraGo. Im ÖPNV soll die Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ein neuer Modernisierungspakt vereinbart werden, die Regionalisierungsmittel vorrangig als Bestellmittel für den SPNV genutzt werden.
Das Deutschlandticket soll erhalten bleiben, der Nutzerfinanzierungsanteil ab 2027 „schrittweise und sozialverträglich“ erhöht werden. Für die Kostenaufteilung soll es einen festen Schlüssel geben. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur wollen die Verhandler in der AG 4 auch die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufstocken.
Für die einzelnen Verkehrsträger sollen wieder geschlossene Finanzierungskreisläufe eingeführt werden. Die Verkehrsträger sollen sich auch Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital in begrenztem Umfang finanzieren. (jgf)