Thorsten Bode
Investitionsoffensive der Bahn ab 2015
Die im Dezember 2014 zwischen Bund und DB mit einer Laufzeit von 2015 bis 2019 verabschiedete Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) macht den Weg frei für einen Investitionsschub in das deutsche Schienennetz. Aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft sind folgende Eckpunkte der LuFVII von besonderer Bedeutung:
· Die Finanzmittelausstattung mit mindestens 28 Mrd. EUR steigt gegenüber der LuFV I um mehr als 20 Prozent. Jährlich sind dies 4 Mrd. EUR für Ersatzinvestitionen und 1,6 Mrd. EUR für die DB AG eigenfinanzierte Instandhaltung, mithin also 1 Mrd. EUR jährlich mehr als in den vergangenen Jahren.
· Innerhalb der fünfjährigen Laufzeit bis 2019 sollen 875 Ingenieurbauwerke
um mindestens eine Zustandsnote verbessert werden.
· Die Etablierung des Grundsatzes „Verkehr finanziert Verkehr“ soll einen geschlossenen Finanzierungskreislauf sichern. Der festgelegte Dividendenbeitrag der DB AG von 440 Mio. EUR jährlich fließt direkt in die zweckgebundenen Finanzmittel ein.
· Die zwischen den Verbänden der Bauwirtschaft und der DB AG 2008 vereinbarte Vergaberegelung gilt unverändert auch für die LuFV II. Die an der VOB orientierten Vergaberegelungen werden nicht gelockert.
Insgesamt eine positive Botschaft mit Chancen für eine leistungsfähigere und qualitativ hochwertige Schieneninfrastruktur sowie eine Perspektive für mehr Beschäftigung für die Bahnbau- und Ausrüstungsindustrie. Die Herausforderungen an Projektplanung und -management der DB AG und für die ausführenden Unternehmen, ein zusätzliches Investitionsvolumen von 5 Mrd. EUR innerhalb von fünf Jahren auf den Markt zu bringen, sind immens. Dies kann nur gelingen, wenn:
· der notwendige Hochlauf bei Projektplanung und -management durch stärkere Beteiligung externer Planungs- und ausführenden Unternehmen sowie eine steigende Effizienz und Bauherrenkompetenz der beteiligten DB-eigenen Kapazitäten umgesetzt wird,
· die aktuellen DB-internen Struktur- und Prozessänderungen zur Neuordnung der DB ProjektBau-Dienstleistungen nicht zu einer Bremse bei Ausschreibungen, Hochlauf sowie Abwicklung laufender Projekte führen; auch wäre es kontraproduktiv, wenn hierunter die Bezahlung geleisteter Arbeiten und die Intensität der Nachtragsbearbeitung leiden würden,
· die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit für die geforderten quantitativen und qualitativen Kapazitäten über alle Gewerke erhalten, u. a. durch Transparenz der Vorhabenplanung (Vergabekalender),
· die Genehmigungsverfahren zur Erlangung des Baurechts z. B. bei Brücken verstärkt und verkürzt werden, damit eine realistische Umsetzung der LuFV-Vorgaben erreicht und eine Überhitzung der Bautätigkeit gegen Ende des Jahrzehnts vermieden wird,
· ein vertrauensvolles Miteinander von Bauherr, Planern und Unternehmen der Bau- und Ausrüstungsindustrie zur Hebung von Kompetenzen, Ressourcen und Know-how zur Realisierung des Investitionsvolumens der LuFV II in zeitlicher und qualitativer Hinsicht gewährleistet ist. Stichpunkte sind hierfür z. B. notwendige Bündelungen, Standardisierungen, Paketierungen und innovative Vergabemodelle bei Sicherstellung eines gesunden und mittelstandsgerechten Wettbewerbs.
Jetzt gilt es, alle Kräfte zu bündeln, um ein höheres Investitionsniveau auch „auf die Schiene“ zu bringen.
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