Sondergutachten der Monopolkommission: DB-Vertrieb soll sich öffnen
Die Monopolkommission hat in ihrem Sondergutachten (s.a. Rail Business vom 03.08.2017) auch die Vertriebsmacht der Deutschen Bahn kritisiert.
So würden die Bedingungen bei den Tarifkooperationen von der DB vorgegeben, wodurch Wettbewerber erheblich eingeschränkt werden können. Durch stärkere Mitspracherechte der Wettbewerber in Bezug auf die Höhe der Tarife und die Einnahmenaufteilung könnten diese Wettbewerbshindernisse abgebaut werden. Im Fernverkehr plädiert die Monopolkommission darüber hinaus dafür, dass die DB Kooperationswünsche der Wettbewerber nicht einseitig ablehnen dürfe. (cm)