Schweiz/BAV: Je Stunde ein Zug mit Niederflureinstieg
Ab 2024 muss in der Schweiz im Fernverkehr ein Zug pro Stunde und Richtung Niederflureinstiege aufweisen.
Zum 01.07.2016 setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) die entsprechende Richtlinie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) in Kraft, die die entsprechende Regelung ab 2024 vorsieht. Ausgenommen von der Vorschrift sind Strecken, auf denen wegen der Fahrplanvorgaben Neigezüge eingesetzt werden müssen. Die SBB werden deshalb unter anderem Niederflur-Zwischenwagen für die Kompositionen mit Eurocitywagen und Einheitswagen IV beschaffen. Gleichzeitig treten laut BAV Vorschriften in Kraft, nach denen für Rollmaterial und Kundeninformationssysteme an Bahnhöfen die europäischen Vorschriften zur hindernisfreien Gestaltung anzuwenden sind. Bestehende Fahrzeuge und Systeme müssen bis Ende 2023 angepasst werden, sofern dies mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. (cm)