Schweiz: Sondermaßnahmen sollen Personen- und Güterverkehr stützen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will dazu beitragen, dass die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs während der Corona-Pandemie zahlungsfähig bleiben und sich auf die Aufrechterhaltung des Betriebs konzentrieren können.
Es hat deshalb Sondermaßnahmen bei der Finanzierung wie vorgezogene Teilzahlungen oder vorübergehende höhere Auszahlungen beschlossen. Lokführer und weiteres Personal dürfen auch mit abgelaufenen medizinischen Tauglichkeits-Attests sowie abgelaufenen Bescheinigungen zur Fachkompetenz aufgrund sich abzeichnender Ressourcenengpässe bis auf Weiteres eingesetzt werden. Beim alpenquerenden Schienengüterverkehr können die EVU bei Zusatzmengen zusätzliche Abgeltungen beantragen, beim Unterschreiten der Planmengen verzichtet das BAV auf die sonst übliche Abgeltungskürzung. Zudem hat das BAV die Betriebskontrollen und Audits im Rahmen der Sicherheitsüberwachung vorübergehend ausgesetzt. (cm)