Schweiz: Revidiertes Arbeitszeitgesetz für öffentliche Verkehrsunternehmen
Der Bundesrat hat am 29.08.2018 das vom Parlament revidierte Arbeitszeitgesetz (AZG) zusammen mit der totalrevidierten AZG-Verordnung (AZGV) zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 in Kraft gesetzt.
Diesen Bestimmungen untersteht das Personal der öffentlichen Verkehrsunternehmen. Sie erleichtern ein flexibles Arbeiten zu wechselnden Tageszeiten sowie am Wochenende bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmenden. Die neuen Bestimmungen ermöglichen zum Beispiel Unternehmen in einem touristischen Umfeld sowohl starke als auch schwache Verkehrstage flexibler zu bewältigen. Weiterhin wird es einfacher, mit demselben Personal den Morgen- und Abendspitzenverkehr abzudecken. Die Frage der Unterstellung von Drittpersonal wurde aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung auf eine nächste Revision verschoben. (cm)