Schweiz: Regierung beschließt großzügigere Fahrgastrechte
Der Bundesrat hat am 13.05.2020 die Verordnungen zur Vorlage „Organisation der Bahninfrastruktur“ verabschiedet.
Bei den Fahrgastrechten hat die Regierung dabei eine großzügigere Lösung beschlossen. Der Mindestbetrag, ab dem die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt 5 CHF statt wie zuerst vorgesehen 10 CHF. Zudem verlangt der Bundesrat von der öV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Die neuen Fahrgastrechte gelten ab Anfang 2021. (cm)