Politik

Schweiz regelt Umsetzung der neuen Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm

Ab 2020 dürfen in der Schweiz keine lärmigen Güterwagen mehr verkehren.

Der Bundesrat hat am 04.12.2015 mit der Revision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verbindliche Emissionsgrenzwerte festgelegt und die Details dazu geregelt. Die revidierte Verordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Ab 2020 wird in der Schweiz der Betrieb von Fahrzeugen mit Grauguss-Bremssohlen verboten, wobei der Bundesrat das Inkrafttreten aus wichtigen Gründen um höchstens zwei Jahre verschieben kann. Gemäß Verordnung sind bei Verstößen Bußen von bis zu 20.000 CHF möglich. Dienstfahrzeuge und historische Fahrzeuge müssen den Emissionsgrenzwert nicht einhalten. Mit der Verordnungsrevision werden zudem die zentralen Kriterien zur Gewährung von Finanzhilfen für den Erwerb und Betrieb von besonders leisen Güterwagen sowie die Ressortforschung im Bereich Eisenbahnlärm und Maßnahmen an der Fahrbahn geregelt. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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