Schweiz/EU: Fristen für Übergangslösungen beim 4. Bahnpaket verlängert
Im Bahnsektor werden zwei Fristen betreffend die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU verlängert.
So wird die Frist für die Übergangslösung bei der Zusammenarbeit vom Bundesamt für Verkehr (BAV) und Europäischer Eisenbahnagentur (ERA) bis zur Übernahme der technischen Säule des vierten EU-Bahnpakets vorerst um ein Jahr verlängert. Ebenso genehmigte der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EU eine neue Frist zur Überprüfung nationaler technischer Besonderheiten bei der Eisenbahn. (cm)