Schweiz: Bundesrat mindert Überprüfung regionaler Bahnlinien ab
Der Schweizer Bundesrat hat am 29.05.2013 im Rahmen des zweiten Schritts der Bahnreform 2 (2.2) verschiedene Verordnungsänderungen verabschiedet.
Bei regionalen Bahnlinien mit einer Kostendeckung von weniger als 30 % – statt wie ursprünglich vorgeschlagen und als zu hoch kritisiert 50 % – will er vor der Beschaffung von neuem Rollmaterial oder größeren Infrastrukturinvestitionen jeweils klären, ob eine Umstellung auf Busbetrieb eine effizientere Alternative wäre. Die Überprüfung wird alle zehn Jahre wiederholt. Ferner übernimmt die Schweiz wichtige Elemente der Interoperabilitäts- und Sicherheits-Richtlinie der EU. So sollen u.a. der Kauf von Komponenten der Bahninfrastruktur und der Marktzugang für die schweizerische Bahnindustrie erleichtert werden. (wkz/cm)