Schweiz: Bundesbeiträge für den regionalen Personenverkehr werden leicht erhöht
Der Bundesrat hat am 06.11.2019 entschieden, die Bundesbeiträge für den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) ab 2020 leicht zu erhöhen.
Damit übernimmt der Bund wieder rund 50 % der RPV-Kosten. Elf Kantone werden dadurch um insgesamt 7,5 Mio. CHF pro Jahr entlastet. Im Personenbeförderungsgesetz (PBG) ist vorgeschrieben, dass Bund und Kantone gesamtschweizerisch je die Hälfte der Abgeltungen bezahlen. Da die Anteile der Kantone gemäß Bevölkerungsdichte berechnet werden, unterscheiden sie sich von Kanton zu Kanton beträchtlich: In städtisch geprägten Kantonen ist der Kantonsanteil größer, in den ländlichen Kantonen zahlt der Bund mehr. Auf gesamtschweizerischer Ebene liegt der Bundesanteil zurzeit leicht unter 50 %. Das Gesetz sieht weiter vor, dass alle vier Jahre die Kantonsbeteiligungen neu festzulegen sind. Die aktualisierten Kostenbeteiligungen gelten ab dem Fahrplanjahr 2020. (cm)