Politik

Schweiz: BÜ werden nun bis Ende 2015 saniert

Der Bundesrat hat am 19.09.2014 die Vorschriften zur Sanierung der Bahnübergänge angepasst.

Da die bisherige Sanierungsfrist von Ende 2014 trotz großer Anstrengungen nicht in allen Fällen eingehalten werden kann, werden die Bahnen neu dazu verpflichtet, bis Ende 2014 vollständige Gesuche für die noch pendenten Übergänge einzureichen. Zudem müssen sie diese innerhalb eines Jahres nach Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids sanieren. Damit kann der nötige Druck für die Sanierung der Bahnübergänge und damit für mehr Sicherheit im Eisenbahnverkehr aufrechterhalten werden. Die Anpassungen stießen in der Anhörung bei Kantonen und Branche auf ein positives Echo. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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