Schweiz: BAV erhöht Druck zum behindertengerechten Umbau von Bahnhöfen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will mit zusätzlichen Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen bis Ende 2023 umgesetzt werden.
Das BAV wird deshalb eine Planungsanweisung an die Betreiber der Bahninfrastruktur erlassen. Es verpflichtet die Bahnen, in Hinblick auf die Sanierung der Bahnhöfe festzulegen, ob ein Umbau verhältnismäßig ist oder ob Ersatzmaßnahmen in Form von Personalhilfe oder – in Einzelfällen – alternativen Verbindungen (Bus, Tram etc.) angeboten werden sollen. Für bauliche Anpassungen sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden: geplant sind rund 2 Mrd. CHF in der nächsten Leistungsvereinbarungen sowie 0,6 bis 1,8 Mrd. CHF in den Ausbauschritt 2030/35. Laut BAV sind der 35 % der Bahnhöfe, über die 64 % aller Reisenden verkehren, angepasst und barrierefrei benutzbar (Stand 2016). (cm)