Schweiz: Anträge zur Bahnübergangssanierung bis Ende 2014
Die Frist zur Sanierung gefährlicher Bahnübergänge in der Schweiz läuft Ende 2014 aus. Trotz großer Anstrengungen werde sie aber nicht in allen Fällen eingehalten, so das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Daher hat das BAV nun eine angepasste Regelung in die Anhörung geschickt. Danach sollen die Bahnen bis Ende 2014 die Anträge für zu sanierende BÜ einreichen und diese dann innerhalb eines Jahres nach Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids sanieren. (cm) Weitere Infos...